FAQ

 

Was ist eigentlich ein Werk? Ein Urheber/eine Urheberin?

Und was bedeutet Geistiges Eigentum?

Solange Menschen denken können, haben sie Kraft ihrer Gedanken die Welt vorangebracht. Sie haben Medikamente entwickelt, neue Technologien erfunden, Kunstwerke und Literatur geschaffen. Manchmal sind einzelne, oft jedoch viele Menschen an so einer geistigen Schöpfung beteiligt. Sie alle haben das Recht, über das Resultat ihrer geistigen Arbeit zu bestimmen.

In Kunst und Literatur sind die Werke geschützt durch das Urheberrechtsgesetz. Wenn du also ein Gedicht schreibst oder einen Kurzfilm machst, so hast du als Urheber_in alle Rechte daran. Das Urheberrecht gilt, ohne dass du dein Werk irgendwo anmeldest. Auch die Arbeit der ausübenden Künstler_innen, Produzent_innen und Sendeunternehmen ist geschützt. Für sie gelten die verwandten Schutzrechte.

Erfindungen ausserhalb der Kunst
Nicht nur Künstler/innen schaffen geistige Werke. Darum gibt es für geistige Leistungen durch Innovation und wirtschaftliche Tätigkeit ebenfalls einen Schutz.  Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen Patent-, Marken- und Designrechte. Anders als im Urheberrecht gilt hier der Schutz erst dann, wenn die Erfindung in ein Register eingetragen wird. Weitere Informationen dazu gibt es hier: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

 

In der Schweiz gibt es 5 Urheberrechtsgesellschaften. Sie alle beantworten spezifische Fragen auch auf ihrer Website:

SUISA Musik         

Suissimage Film

SWISSPERFORM Darbietungen, Aufnahmen, Sendungen

SSA Theater, Oper, Tanz, Film

ProLitteris Literatur, bildende Kunst, Fotografie