Für diese aufführenden Künstler/innen gelten die verwandten Schutzrechte. Sie werden oft auch Leistungsschutzrechte genannt.
Läuft’s im Radio, gibt’s Geld
Sänger/innen und Schauspieler/innen erhalten dann Geld, wenn ihre Aufnahmen oder Darbietungen von Dritten genutzt werden, also etwa am Radio oder im Fernsehen laufen. Auch Produzent/innen von Ton- oder Filmaufnahmen und Sendeunternehmen haben Rechte an ihren Produktionen. Sie werden ebenfalls für die Aufführung oder Ausstrahlung entschädigt. Viele Interpret/innen, Produzentinnen und Sendeunternehmen sind SWISSPERFORM angeschlossen, die ihre Rechte in der Schweiz wahrnimmt.