In Kunst und Literatur sind die Werke geschützt durch das Urheberrechtsgesetz. Wenn du also ein Gedicht schreibst oder einen Kurzfilm machst, so hast du als Urheber/in alle Rechte daran. Das Urheberrecht gilt, ohne dass du dein Werk irgendwo anmeldest. Auch die Arbeit der ausübenden Künstler/innen, Produzent/innen und Sendeunternehmen ist geschützt. Für sie gelten die verwandten Schutzrechte.
Erfindungen ausserhalb der Kunst
Nicht nur Künstler/innen schaffen geistige Werke. Darum gibt es für geistige Leistungen durch Innovation und wirtschaftliche Tätigkeit ebenfalls einen Schutz. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen Patent-, Marken- und Designrechte. Anders als im Urheberrecht gilt hier der Schutz erst dann, wenn die Erfindung in ein Register eingetragen wird.
Weitere Infos: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum